Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

COACH MEIN DARM™

 

Merlin Grüntz

Diakonissenstr. 6
58455 Witten
Telefon: 0178 / 635 6949
E-Mail: info@coachmeindarm.de

 

Infogespräche

 

Die Infogespräche (etwa 25 Minuten) sind ein kostenloser Service zur gemeinsamen Klärung des Bedarfs an Coaching. Die Gespräche finden nach Terminbuchung über diese Website telefonisch statt und verpflichten nicht zur Buchung einer nachfolgenden Leistung.

 

Storno-Bedingungen für Einzelstunden

 

Vereinbarte Termine kannst du bis 24 Stunden vorher kostenfrei absagen.

Bei einer Stornierung von weniger als 24 Stunden vor dem Termin stelle ich 50% der vereinbarten Leistung in Rechnung. Wenn du ohne vorherige Absage zu einem vereinbarten Termin nicht erscheinst, stelle ich 100% des Honorars in Rechnung.

 

 

1. Gestaltung des Auftrages

 

1.1. Das Coaching  beruht auf gegenseitigem Vertrauen und wird entscheidend durch die Bereitschaft des Klienten zur Kooperation bestimmt. Der Auftraggeber ist über die angewandten Methoden, ihre  Funktionsweisen und Zwecke sowie die Risiken und die möglichen Ergebnisse im bzw. in Vorgespräch/en unterrichtet worden und ist damit einverstanden.

 

1.2. Das Coaching findet auf der Grundlage des in dem/n Vorgespräch/en erläuterten und vereinbarten Coaching-Konzepts statt. Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen persönlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

 

1.3 Die Vertragspartner unterrichten sich in jeder Phase des Coaching gegenseitig über alle Umstände, die für den Auftrag und seine Ausführung bedeutsam sind.

 

1.4 Über diesen Vertrag, seine Durchführung und die damit zusammenhängenden Umstände wird von beiden Seiten striktes Stillschweigen bewahrt.

 

2. Urheberrechte

 

2.1. Die vom Auftragnehmer gegebenenfalls bereitgestellten Materialien (Handbücher und sonstige Texte, Auswertungsbögen, Text-, Video- und Audiodateien und sonstige Beratungsmittel) unterliegen dem Urheberrecht des Auftragnehmers. Sie werden dem Auftraggeber ausschließlich zum eigenen Gebrauch überlassen. Weitere Nutzungsrechte werden nicht übertragen. Nicht benötigte Materialien sind an den Auftragnehmer zurückzugeben.

 

2.2. Der Auftragnehmer sichert dem Auftraggeber zu, dass die von ihm verwandten Materialien frei von Rechten Dritten sind, die einer Verwendung im Coaching entgegenstehen. Er stellt den Auftraggeber von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer eventuellen Verletzung von Rechten Dritter durch die Verwendung der vom Auftragnehmer bereitgestellten Coaching- bzw. Moderations-Materialien entstehen könnten.

 

3. Honorar und Kostenerstattung

 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, in angemessenen Zeitabschnitten Zwischenrechnungen über bis dahin erbrachte Leistungen zu stellen, sofern nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare verstehen sich an Endpreise. Honorare und eventuelle Kostenerstattungen sind innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. Zurückbehaltung und Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Coach bzw. vom Moderator anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

4. Haftung

 

Der Coach haftet für Schäden, die durch ihn oder durch von ihm gegebenenfalls beauftragte Dritte vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden.

 

5. Vertragsbeendigung

 

Der Vertrag ist von beiden Seiten nach § 627 BGB kündbar. Im Übrigen endet er nach Ablauf der vereinbarten Dauer, sofern er nicht einvernehmlich verlängert wird.

 

Zu Information:


Nach § 627 BGB darf ein Dienstvertrag ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn der Dienstleister „ohne in einem dauernden Dienstverhältnis mit festen Bezügen zu stehen, Dienste höherer Art zu leisten hat, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.“ Dieses besondere gesetzliche Kündigungsrecht gilt für beide Seiten.

 

6. Scientology-Klausel

 

Der Auftragnehmer versichert, dass weder er noch seine Mitarbeiter, Beauftragten und sonstigen Erfüllungsgehilfen in irgendeiner Form und Weise die Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnliche Technologien anwenden oder danach arbeiten.

 

7. Schlussklauseln

 

7.1. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel.

 

7.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Andere AGB wurden nicht vereinbart.

 

7.3. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen gültig. Die Vertragsparteien werden eine Ersatzregelung vereinbaren, die der ursprünglichen möglichst nahe kommt.

 

7.4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, ausschließlich der Geschäftssitz des Coachs

Merlin Grüntz

 

Telefon Mobil: 0178/6356949


E-Mail: kontakt@coachmeindarm.de


Website: www.coachmeindarm.de

 

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Einblicke: Blog- Artikel

 

 

Vitamin D und Autoimmunerkrankungen: Erfolgreiche Ansätze bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa

 

 

Vitamin D3 ist nicht irgendein Vitamin, sondern eines der wichtigsten zur Steuerung und Regulation von immunologischen Prozessen. Denn eigentlich ist Vitamin D3 kein Vitamin sondern ein Hormon. Es kommt in allen Organen vor und eine ausreichende Supplementation ist nach meiner Erfahrung sehr wichtig für eine Verbesserung der CED.

 

Vitamin D spielt eine wichtige Rolle bei der Regulierung des Immunsystems und kann daher bei Autoimmunerkrankungen wie Morbus Crohn und Colitis ulcerosa eingesetzt werden. Prof. Spitz und das Coimbra Protokoll betonen die Bedeutung von Vitamin D als Teil einer ganzheitlichen Therapie bei diesen Erkrankungen.

 

Vitamin D beeinflusst direkt die Funktion von Immunzellen und hilft dabei, Entzündungen im Körper zu reduzieren. Bei Morbus Crohn und Colitis ulcerosa ist das Immunsystem oft überaktiv und greift körpereigene Gewebe an, was zu Entzündungen und Symptomen führt. Eine ausreichende Vitamin D-Versorgung kann das Immunsystem beruhigen und die Entzündungen reduzieren.

 

Prof. Spitz und das Coimbra Protokoll gehen noch einen Schritt weiter und empfehlen sehr hohe Vitamin D-Dosierungen als Teil der Therapie. Nach ihrer Überzeugung kann eine solche Therapie nicht nur Entzündungen reduzieren, sondern auch das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen und das Immunsystem langfristig regulieren.

 

Natürlich sollte jeder Patient individuell behandelt werden und die genaue Dosierung von Vitamin D sollte in Absprache mit einem erfahrenen Arzt erfolgen. Dennoch sind die Ansätze von Prof. Spitz und dem Coimbra Protokoll vielversprechend und bieten neue Hoffnung für Menschen, die an Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa leiden.

 

Mir bekannt sind aktuell zwei Forscher und Mediziner zu diesem Thema:

 

Im deutschen Raum ist das einmal Prof. Spitz mit seinem sehr bekannten Vortrag:   

                                                                 
Hype oder Hope: https://www.youtube.com/watch?v=xEU7Hb8KrpM

 

Und zum anderen ist das Dr. Coimbra aus Brasilien, der bereits viele Patienten mit Autoimmunerkrankungen mit hochdosierter Gabe von Vitamin D unterstützen konnte.

Siehe hier: https://www.esslinger-zeitung.de/inhalt.kontroverse-um-alternative-therapie-mit-vitamin-d-gegen-autoimmunerkrankungen-wie-ms.ac5260b3-4e84-41ae-8472-

 

      Weltweit erste Daten zu Vitamin D Hochdosistherapie "Coimbra Protokoll"

  Dr. Dirk Lemke

 

       https://www.youtube.com/watch?v=4orV6qtc_6s&t=624s.               Teil 1

       https://www.youtube.com/watch?v=3zXpKT0APwg.                         Teil 2